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Wie können Sie sich die Beratung für Ihre Existenzgründung fördern lassen?

Die wichtigsten Fragen zum Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Jeder, der eine Existenzgründung ernsthaft betreibt, steht vor enormen fachlichen und persönlichen Herausforderungen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um das „Erste Mal“ handelt.  Eine Existenzgründung ist eine komplexe Angelegenheit. Der Gründer muss sich mit einer Vielzahl von betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen befassen, um das Vorhaben zu bewerten und zu rechtfertigen. Vor allem sich selbst und seiner Familie gegenüber muss man überzeugt sein, dass das der richtige Schritt ist. Wichtig sind aber auch potenzielle Finanzierer, wie Kreditinstitute oder Fördergeber. Sie müssen in die Lage versetzt werden, das Gründungsvorhaben positiv zu beurteilen. Nur dann werden sie die für den Unternehmensstart dringend benötigten Finanzmittel zur Verfügung stellen!

Welche Fragen sind zu beantworten?

  • In welchem Marktumfeld bewege ich mich für meine Produkte oder Dienstleistungen? Wächst, stagniert oder schrumpft der Markt?
  • Ist das Marktpotenzial grundsätzlich ausreichend für neue Wettbewerber?
  • Welche Vorteile habe ich gegenüber dem Wettbewerb im Bezug auf Kosten, Qualität, Technologie, Marktzugang oder ist das neue Unternehmen in einer Marktnische unterwegs?
  • Kenne ich die Marktpreise und bin ich in der Lage, zu diesen Kosten zu produzieren?
  • Welche Umsätze können in der Anfangsphase erzielt werden?
  • Wie erstelle ich einen validen Businessplan, der potenzielle Kapitalgeber überzeugt?
  • Welchen Finanzierungsbedarf habe ich in den ersten Jahren?
  • Kann das Unternehmen den Kapitaldienst tragen?
  • Wie ist es mit der Finanzierung des Lebensunterhaltes?
  • Was muss ich tun, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden?

Auf diese und alle weiteren Fragen müssen Antworten gegeben werden. Eine externe Beratung, die die Gründung kritisch begleitet, ist in den meisten Fällen unumgänglich, um Fehler zu vermeiden. Eine professionelle Begleitung des Gründungsprozesses wird bei den kreditgebenden Banken gerne gesehen. Sie erhöht in der Regel die Chancen auf eine Kreditzusage.

Aus diesem Grund wurden von der öffentlichen Hand Förderprogramme ins Leben gerufen, die Zuschüsse für Existenzgründungsberatungen geben. In Nordrhein-Westfalen ist das das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW).

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und -gründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Es gelten die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Definition der Europäischen Kommission (bis 249 MA; bis 50 Mio. EUR Umsatz; bis 43 Mio. Bilanzsumme).

Von der Förderung ausgenommen sind Personen, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer tätig sind bzw. tätig werden wollen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung.

Wie hoch ist die Förderung und wie sind die Bedingungen?

  • In der Regel 50% des Tagwerksatzes, maximal 400 EUR je Tagwerk
  • Bei ALG II Empfängern, Hochschulabsolventen/innen und Berufsrückkehrenden mit vergleichbarer Einkommenslage bis zu 80% des Tagwerksatzes, maximal jedoch 400 EUR; bei Zirkelberatungen sind 90% und bis max. 720 EUR je Tagwerk möglich
  • Innerhalb von 12 Monaten sind ab erster Antragstellung bis zu 4 Tagwerke bei Neugründungen und Beteiligungen und bis zu 6 Tagwerke bei Betriebsübernahmen für Beratungen möglich
  • Bei einer Zirkelberatung wird pro teilnehmende Person ein Tagwerk gefördert
  • Die Förderung kann innerhalb von 5 Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es noch?

  • Schaffung einer selbstständigen Vollexistenz in NRW
  • Die Beratung muss mindestens zur Hälfte der Beratungszeit in Anwesenheit mit der zu beratenden Person durchgeführt werden
  • Vor Antragstellung ist ein Kontaktgespräch zu führen, an dem neben dem Antragsteller auch der für das Projekt vorgesehene Berater teilnehmen. Liste der regionalen Ansprechpartner sind im Internet zu finden (z.B. IHK, Handwerkskammer)

Von der Förderung ausgenommen sind:

  • Beratung nach vollzogener Gründung
  • Beratung zu allgemeinen Rechts,- Versicherungs- und Steuerfragen
  • die Aufstellung von Jahresabschlüssen und Buchungsarbeiten

 Wer kann förderfähige Beratungsleistung anbieten?

Nur bei Beratern, die im Beraterverzeichnis des Beratungsprogramm Wirtschaft NRW aufgenommen wurden, können Beratungsleistungen gefördert werden. Die Aufnahme erfolgt nach einem Aufnahmeprozess, bei dem die erforderliche Befähigung für eine richtlinienkonforme Beratung nachgewiesen wurde.

Berater von Limburg Consulting PartG sind im diesem Beratungsverzeichnis registriert. Unser Schwerpunkt ist die betriebswirtschaftliche Beratung, aber nicht nur. Unser Team besteht aus Beratern mit langjähriger Führungs- und Beratungserfahrung aus der Industrie und dem Dienstleistungsbereich.

Weitere Infos für Junge Unternehmen und Existenzgründer gibt es hier.

Übrigens: Die Erstberatung ist kostenlos!