Die 4 wichtigsten Fragen zum BAFA Förderprogramm
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die bisherigen Förderprogramme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ unter dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ zusammengefasst.
Wer kann gefördert werden?
Das Förderangebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die bereits gegründet sind:
- Jungunternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt
- Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr der Gründung
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden
Was wird gefördert?
Gefördert wird allgemeine Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen.
Das gleiche gilt für spezielle Beratung von Unternehmen, die
- von Frauen geführt werden
- von Migranten und Migrantinnen geführt werden
- von Unternehmer/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund beitragen
- zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter/innen mit Behinderung beitragen
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen
- zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen
- zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen
Auch Unternehmen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und Beratung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit in Aspruch nehmen erhalten Zuschüsse.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. Die Bemessungsgrundlage liegt zwischen 3.000 und 4.000 Euro und die Höhe der Förderung variiert zwischen 50 und 90%.
Wer kann förderfähige Beratungsleistung anbieten?
Nur bei Beratern, die beim BAFA registriert sind, können Beratungsleistungen gefördert werden. Die Registrierung erfolgt nach einem Aufnahmeprozess, bei dem die erforderliche Befähigung für eine richtlinienkonforme Beratung nachgewiesen wurde.
Limburg Consulting ist als unabhängiges Beratungshaus für mittelständische Unternehmen beim BAFA registriert.
Sprechen Sie uns an! Die Erstberatung ist kostenlos.